Energieberatung für Haus und Sanierung.

Energieberatung und Sanierungsfahrplan für Kauf, Verkauf und energetische Sanierung. vrimmohaus.de ordnet, der Nachweis kommt vom Energieberater.

BAFA-Energieberatung
  • Energieberatung vor Kauf, Verkauf und Sanierung.
  • Energieausweis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
  • Individueller Sanierungsfahrplan in der richtigen Reihenfolge.
  • BAFA-Zuschuss zur Energieberatung Wohngebäude prüfen.
  • Mit KfW-Förderung und Finanzierung zusammendenken.
Beratung anfragen

Unverbindlich. Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Was die Energieberatung Haus klärt.

Energieberatung Wohngebäude

VorhabenLeistung

Vor-Ort-Beratung, Ein- und Zweifamilienhaus

50 % Zuschuss, max. 650 € · BAFA*

Wohngebäude ab drei Wohneinheiten

50 % Zuschuss, max. 850 € · BAFA*

Erläuterung in der Eigentümerversammlung

bis 250 € extra · BAFA*

Energieausweis

VorhabenLeistung

Bedarfsausweis

Rechnung am Gebäude, oft vor Sanierung

Verbrauchsausweis

wenn belastbare Verbrauchsdaten vorliegen

Pflicht nach GEG

bei Verkauf, Vermietung und Anzeige

Sanierungsfahrplan

VorhabenLeistung

Individueller Sanierungsfahrplan

Reihenfolge, Kosten, Einsparung · iSFP

iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen

nur mit gefördertem iSFP · BEG EM**

Energetische Sanierung

Schritte, nicht alles auf einmal

Heizung und Gebäude

VorhabenLeistung

Neue Heizung vorbereiten

Nachweis für KfW-Förderung einordnen

Gebäudehülle

Dämmung, Fenster, Reihenfolge

Fachplanung und Baubegleitung

wenn der Förderantrag sie braucht

Kauf und Verkauf

VorhabenLeistung

Vor dem Notar

Energieausweis rechtzeitig vorliegen

Beim Kauf

Zustand und Sanierungslücke lesen

Beratung vor Ort

Vor Ort in der Region, mit Energieberater

BAFA Energieberatung für Wohngebäude: 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten). Stand Angaben auf bafa.de, abgerufen 01.09.2026. Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz. Höhe, Antrag und Nachweis hängen vom Gebäude ab. Kein Anspruch. Maßgeblich sind BAFA, KfW und der ausstellende Energieberater.

Beispiel: Energieberatung für ein Einfamilienhaus

Beratungshonorar
1.300 €
BAFA-Zuschuss
50 %
Zuschuss
650 €
Eigenanteil
650 €
Nachweis
iSFP

Zuschuss ohne Rückzahlung: 650 €

Unverbindliches Beispiel zur Einordnung. Der Zuschuss ist auf 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus gedeckelt. Honorar, Förderfähigkeit und Auszahlung richten sich nach BAFA und dem Energieberater. Kein Angebot von vrimmohaus.de.

So funktioniert's.

Wir ordnen Energieberatung, Energieausweis und Objekt. Dann wählst du den nächsten Schritt.

Die Beratung gibt es auch an unseren Standorten.

Hilfe bei der Energieberatung

Fragen zu Energieausweis, iSFP oder BAFA-Zuschuss? Schreib uns oder komm zur Beratung.

Kontaktiere uns

Häufige Fragen.

Energieberatung ist die Leistung: Zustand, Maßnahmen, Förderung. Der Energieberater ist die Person, die den Nachweis erstellt, oft gelistet als Energie-Effizienz-Experte. vrimmohaus.de ordnet den Bedarf. Ausstellen tun zugelassene Energieberater.

In der Regel bei Verkauf, Vermietung und in der Immobilienanzeige, nach dem Gebäudeenergiegesetz. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis passt, hängt vom Gebäude und den vorliegenden Daten ab. Wir klären das vor dem Notar.

Der Bedarfsausweis rechnet am Gebäude: Hülle, Heizung, Nutzung. Der Verbrauchsausweis nutzt den gemessenen Verbrauch. Vor energetischer Sanierung und bei vielen älteren Gebäuden ist der Bedarfsausweis die belastbarere Grundlage.

Der iSFP zeigt Schritte einer energetischen Sanierung in sinnvoller Reihenfolge, mit Kosten und Einsparung. Für viele BAFA- und BEG-Anträge braucht es genau diesen Nachweis. Nur ein geförderter iSFP öffnet den iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen.

Das Honorar setzt der Energieberater. BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Zuschuss zahlt BAFA an dich, nicht an das Beratungsunternehmen. Antrag vor oder mit der Beratung, Details auf bafa.de.